Die Wochen­zeit­schrift “ZEIT” schreibt in ihrer Aus­gabe vom 15. März 2023:

Pink-Floyd-Mitgründer:

Bun­des­weite Pro­teste könn­ten Tour­nee von Roger Waters stoppen

Kri­ti­ker wer­fen dem Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters Anti­se­mi­tis­mus vor, meh­rere Städte wol­len seine Auf­tritte daher ver­bie­ten. Doch die Rechts­lage ist schwierig.

Ein Streit um Äuße­run­gen von Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters könnte des­sen Deutsch­land­tour­nee im Mai ein Ende berei­ten. In Ham­burg, Köln, Ber­lin, Frank­furt am Main und Mün­chen gibt es Pro­teste gegen die Kon­zerte. Dem Sän­ger wer­den Anti­se­mi­tis­mus sowie die Unter­stüt­zung des rus­si­schen Angriffs­kriegs vorgeworfen.

Er sei ein expo­nier­ter Unter­stüt­zer der Bewe­gung BDS (Boy­kott, Des­in­ves­ti­tion und Sank­tio­nen), die zum Boy­kott des Staats Israel und sei­ner Güter wegen der Paläs­ti­nen­ser­po­li­tik auf­ruft, sagte der bay­ri­sche Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trage Lud­wig Spaenle. Außer­dem war bei Kon­zer­ten zu sehen, wie er Bal­lons in Schwei­ne­form mit einem David­stern auf­stei­gen ließ.

Dar­über hin­aus soll Waters den Krieg in der Ukraine damit begrün­den, dass Putin den Faschis­mus in dem Land bekämp­fen wolle. Die USA soll er den Haupt­ag­gres­sor genannt haben. Bei­des ent­spricht der Pro­pa­ganda Putins. “Dass Roger Waters’ Hass in Mün­chen keine Bühne bekom­men darf, ist für mich eine Frage der demo­kra­ti­schen Selbst­ach­tung”, schrieb Char­lotte Knobloch, Prä­si­den­tin der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­meinde Mün­chen und Ober­bay­ern, auf Twitter.

Waters selbst ließ seine Anwälte ver­kün­den, die geplan­ten Maß­nah­men seien ver­fas­sungs­wid­rig und unge­recht­fer­tigt. Sie beruh­ten zudem auf der fal­schen Anschul­di­gung, der Künst­ler sei anti­se­mi­tisch, was er nicht sei. Seine Anwälte habe er über­dies ange­wie­sen, diese “unge­recht­fer­tigte” Ent­schei­dung auf­zu­he­ben und sicher­zu­stel­len, “dass sein grund­le­gen­des Men­schen­recht auf Mei­nungs­frei­heit geschützt wird”. Waters sei der Ansicht, dass die­ser ekla­tante Ver­such, ihn zum Schwei­gen zu brin­gen, ernst­hafte und weit­rei­chende Fol­gen für Künst­le­rin­nen und Akti­vis­ten in der gan­zen Welt haben könnte, wenn er nicht ange­foch­ten werde, so die Mit­tei­lung der Juristen.

Mün­che­ner Wirt­schafts­aus­schuss will Kon­zert verbieten

In Mün­chen sollte am Diens­tag eigent­lich der Wirt­schafts­aus­schuss über das wei­tere Vor­ge­hen ent­schei­den. Im Ent­schei­dungs­vor­schlag des Wirt­schafts­re­fe­rats heißt es, Ober­bür­ger­meis­ter Die­ter Rei­ter (SPD) solle die Geschäfts­füh­rung der Olym­pia­park Mün­chen GmbH anwei­sen, das geplante Kon­zert am 21. Mai in der Olym­pia­halle abzu­sa­gen. Doch die Ent­schei­dung sei auf die Voll­ver­samm­lung am 22. März ver­tagt wor­den, sagte ein Referatssprecher.

Denn: Auf­grund eines Urteils des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts sei es schwie­rig, auch stark pola­ri­sie­rende Mei­nun­gen von der Mei­nungs­frei­heit aus­zu­neh­men, schrieb eine Kanz­lei im Novem­ber zu dem Fall. Künst­ler wie Waters von der Nut­zung öffent­li­cher Ein­rich­tun­gen abzu­hal­ten, sei am ehes­ten mög­lich, wenn es kon­krete Anhalts­punkte gebe, dass Straf­ta­ten wie Volks­ver­het­zung oder Belei­di­gung zu erwar­ten seien.

Im Februar hat­ten die Hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung und der Magis­trat der Stadt Frank­furt erklärt, ein für den 28. Mai in der Frank­fur­ter Fest­halle geplan­tes Kon­zert von Roger Waters absa­gen zu wol­len. Grund für die Ent­schei­dung sei das “anhal­tend israel­f­eind­li­che Auf­tre­ten” des Künst­lers. Waters gelte als “einer der reich­wei­ten­stärks­ten Anti­se­mi­ten der Welt”.

  • Aktua­li­sierte Anmer­kung dazu: Roger Waters klagte gegen diese Ent­schei­dung und das Ver­wal­tungs­ge­richt Frank­furt gab ihm recht, auch wenn sie durch­aus Anleh­nun­gen an NS-Symbole fest­stell­ten. Das Gericht berief sich in sei­ner Ent­schei­dung aber letzt­end­lich auf die Frei­heit der Kunst.

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