Mei­nungs­frei­heit — die aktu­elle Debatte in Deutschland

Drei per­sön­li­che Statements

Mei­nungs­frei­heit 2.0 … ?

Ein Bei­trag von Björn Hamburger

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Nach Arti­kel 5 des Grund­ge­set­zes für die BRD ist Mei­nungs­frei­heit ein Grundrecht … !

Die Ermor­dung des Leh­rers Samuel Paty ist ein Angriff auf die Mei­nungs­frei­heit. Mei­nungs­frei­heit muss aber in der Schule einen Raum des Mit­ein­an­ders und der Dis­kus­sion fin­den dür­fen. Nur so kann Mei­nungs­frei­heit in Zukunft noch gelebt werden.

Was darf Meinungsfreiheit … ?

Was muss Meinungsfreiheit … ?

Was soll Meinungsfreiheit … ?

Ein sol­ches Grund­recht ist nicht zu hin­ter­fra­gen oder anzuzweifeln!

Ein Grund­recht darf nicht miss­braucht oder instru­men­ta­li­siert werden!

Die aktu­elle Dis­kus­sion um Mei­nungs­frei­heit lässt uns allzu sehr ver­ges­sen, woher die­ses Grund­recht stammt, was es bedeu­tet und wie wir damit umge­hen sollten!

Wir dür­fen uns Mei­nungs­frei­heit nicht zer­stö­ren las­sen von soge­nann­ten „Quer­den­kern“, von soge­nann­ten „poli­tisch Radi­ka­len“, von soge­nann­ten „Reichs­bür­gern“, von soge­nann­ten „Systemkritikern“ … !

Wir dür­fen uns Mei­nungs­frei­heit nicht neh­men lassen … !

Was bedeu­tet uns Meinungsfreiheit … ?

Lasst uns Mei­nungs­frei­heit nicht als selbst­ver­ständ­lich verstehen!

Mei­nungs­frei­heit MUSS gelebt werden!

… und in ande­ren Ländern? …

Mei­nungs­frei­heit kennt keine Ländergrenzen!

„Das freie Wort, wenn es nicht in Gewalt mündet,

ist nir­gendwo auf der Welt ein Verbrechen.“

Zitat von Akbar Gan­d­schi, ira­ni­scher Jour­na­list, ein muti­ger Kämp­fer um Gerech­tig­keit und Pressefreiheit

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Mei­nungs­frei­heit endet da, wo Nie­der­tracht, Hass und Hetze …

Ein Bei­trag von Gundi Mohr

Die Mei­nungs­frei­heit ist ein wesent­li­cher Bau­stein unse­rer Demo­kra­tie in einer frei­heit­li­chen Gesell­schaft. Sie endet da, wo Nie­der­tracht, Hass und Hetze ver­brei­tet wer­den und hat dann weder etwas mit den Wer­ten der Demo­kra­tie gemein­sam, noch mit der Frei­heit seine Mei­nung zu äußern. Die­sen Wer­ten schließe ich mich aus­drück­lich an.

Es fällt mir aber auf, dass ich bei bestimm­ten The­men die Mei­nungs­frei­heit selbst­ver­ständ­lich zulasse, mich aber inner­lich von den Men­schen nicht nur wegen ihrer Mei­nung, son­dern dann auch per­sön­lich distanziere.

Diese Reak­tion stelle ich bei so grund­le­gen­den The­men wie dem Für und Wider von Fol­ter, der Todes­strafe oder jetzt auch bei Teil­neh­mern der Quer­den­ker­de­mons­tra­tio­nen, die die Gefahr einer Corona-Infektion negie­ren und die Maß­nah­men wie Abstand hal­ten, das Tra­gen von Mund– und Nasen­schutz ableh­nen, fest.

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Es fällt mir schwer diese Strei­tig­keit gelas­sen aus­zu­hal­ten, diese pola­ri­sie­ren­den Dis­kus­sio­nen zu ertra­gen. Es fällt plötz­lich eine Klappe, die eine ver­nünf­tige Dis­kus­sion nicht mehr ermög­licht. Dann ist der Gesprächs­fa­den sozu­sa­gen „geris­sen“.

Die Ableh­nung der Ansich­ten von Befür­wor­tern der Todes­strafe oder die Hal­tung vie­ler Quer­den­ker zur Coro­na­pan­de­mie gerät in eine Schief­lage. Ich beginne die Diskutant*innen wegen ihrer Mei­nung per­sön­lich abzulehnen.

Hier wün­sche ich mir mehr Gelas­sen­heit, kein Abrei­ßen eines Gesprächs­fa­dens, wei­ter­hin — soweit dies geht — eine ver­nünf­tige Dis­kus­sion, die mit Enga­ge­ment geführt wird.

Demo­kra­tie ist ja zum Glück strei­tig, demo­kra­ti­sche Kul­tur heißt Aus­ein­an­der­set­zung, es gibt nicht immer ein­fa­che Ant­wor­ten auf ein­fa­che Fragen.

Ich denke, dass ich offen für die Frei­heit der Rede, der Presse bin und stelle den­noch fest, dass ich bei bestimm­ten The­men an meine Gren­zen komme.

Die Fähig­keit Mei­nungs­viel­falt aus­zu­hal­ten ist anstren­gend. Gleich­zei­tig ist sie ein wert­vol­les Gut die­ser Gesell­schaft, das es zu wah­ren gilt. Ein­fach ist dies zwar nicht, doch es lohnt sich.

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Mei­nungs­frei­heit

Ein Bei­trag von Bir­git Schüller

Vol­taire mit dem berühm­ten, ihn cha­rak­te­ri­sie­ren­den Zitat: „Er löste von den Augen der Völ­ker die Bande des Irrtums.”

Den Mund lasse ich mir nicht ver­bie­ten. Von fast Nie­man­dem. Meine Mei­nung mag ich gerne ver­tre­ten, um gehört zu wer­den, um mich aus­zu­tau­schen, um zu dis­ku­tie­ren, um sie zu fes­ti­gen oder auch, um sie zu revidieren.

Ich weiß aus eige­ner Erfah­rung wie es ist, wenn man ver­sucht, mir den Mund zu ver­bie­ten, mit Instan­zen droht, um mir das beruf­li­che Leben schwer zu machen. Auch wenn man keine breite Unter­stüt­zung erfährt, muss es mög­lich sein, die eigene Mei­nung zu artikulieren.

Seit eini­ger Zeit erlebe ich, dass es zum Erklä­ren gar nicht mehr kommt. Kaum ist ein Gedanke aus­ge­spro­chen, ist es schon das Ende der Kom­mu­ni­ka­tion. Aus­ein­an­der­set­zung fin­det nicht statt. Wie ver­armt steht da eine Mei­nung im Raum.

Und als­bald wird auf die Per­son ein­ge­dro­schen, die sie ver­tre­ten hat. Ich muss nicht die Mei­nung einer ande­ren Per­son tei­len und doch will ich wis­sen, wie sie zu der Mei­nung gekom­men ist, wel­che Gedan­ken dahin­ter­ste­hen, will sie zum Anlass neh­men wei­ter nachzudenken.

Nun wider­spre­che ich mir selbst. Man­cher Per­son möchte ich gerne den Mund ver­bie­ten, noch lie­ber die Gedan­ken, die hin­ter man­cher Äuße­rung ste­hen: Gedan­ken und Ideen mit rech­tem Gedankengut.

Ich bin sehr froh, dass das Grund­ge­setz die Mei­nungs­frei­heit garantiert.

Noch immer sollte das Wort von Vol­taire gel­ten:

„Mein Herr, ich teile Ihre Mei­nung nicht, aber ich würde mein Leben dafür ein­set­zen, dass Sie sie äußern dürfen.“

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Hein­rich Heine

 

 

 

Akbar Gan­d­schi (geb. 1960) ist ira­ni­scher Jour­na­list und Sozio­loge, einer der bekann­tes­ten Regime­kri­ti­ker des Iran. 2010 wurde er vom Inter­na­tio­na­len Pressein­sti­tut zum “Hel­den der Frei­heit der Welt­presse” ernannt.

 

 

 

“Hab deine eigene Mei­nung, aber keine eige­nen Fak­ten”,
11.000 Men­schen nah­men 2017 allein in Ber­lin am welt­wei­ten “March for sci­ence” teil.

 

§ 130 Volks­ver­het­zung (1) Wer in einer Weise, die geeig­net ist, den öffent­li­chen Frie­den zu stö­ren, 1. gegen eine natio­nale, ras­si­sche, reli­giöse oder durch ihre eth­ni­sche Her­kunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevöl­ke­rung oder gegen einen Ein­zel­nen wegen sei­ner Zuge­hö­rig­keit zu einer vor­be­zeich­ne­ten Gruppe oder zu einem Teil der Bevöl­ke­rung zum Hass auf­sta­chelt, zu Gewalt– oder Will­kür­maß­nah­men auf­for­dert oder 2. die Men­schen­würde ande­rer dadurch angreift, dass er eine vor­be­zeich­nete Gruppe, Teile der Bevöl­ke­rung oder einen Ein­zel­nen wegen sei­ner Zuge­hö­rig­keit zu einer vor­be­zeich­ne­ten Gruppe oder zu einem Teil der Bevöl­ke­rung beschimpft, bös­wil­lig ver­ächt­lich macht oder ver­leum­det, wird mit Frei­heits­strafe von drei Mona­ten bis zu fünf Jah­ren bestraft. Eine säch­si­sche Ärz­tin, die die Ver­pflich­tung wegen Corona eine Maske zu tra­gen mit dem Juden­stern der Nazis ver­glich, wurde nach die­sem Para­graph bestraft. Sol­che Aus­sa­gen seien nicht durch die im GG ver­an­kerte Mei­nungs­frei­heit gedeckt, son­dern schlicht­weg Hetze.

 

Søren Kier­ke­gaard

 

Das Grund­ge­setz Deutschlans, Aus­gabe von 1949