Zum Bei­spiel: die Hin­rich­tung von Gad­dafi

Gad­dafi war ein Dik­ta­tor, aber ich meine, man hätte ihm den­noch den Pro­zess machen müs­sen. Das, was wir alle damals im Fern­se­hen gese­hen haben, war ein­fach scheuß­lich. Gad­dafi  wurde gelyncht.

Ein wei­te­res Bei­spiel ist der Klu Klux Klan und ame­ri­ka­ni­sche Bürgerrechtler…

In den 1960er Jah­ren wur­den in den USA auch Akti­vis­ten des Civil Rights Move­ment von Mit­glie­dern des Klu Klux Klan gelyncht.

D.h. meine Ant­wort auf Ihre Frage ist:

Ich hätte mir auch in der fran­zö­si­schen Revo­lu­tion rechts­staat­li­che Pro­zesse anstelle von Hin­rich­tun­gen gewünscht.

Doch das war damals im Frank­reich des aus­ge­hen­den 18. Jh. weit, weit weg von jeg­li­cher Rea­li­tät. Das muss einem bewusst sein, wenn man eine sol­che Posi­tion ver­tritt wie ich es gerade tue.

Doch nun noch ein paar Worte spe­zi­ell zum Selbst­ver­ständ­nis der Fran­zö­si­schen Revo­lu­tion und der Rolle von Robes­pierre.

Es ist in der Geschichte kein Ein­zel­fall, dass eine Bewe­gung, die für die Befrei­ung der Men­schen aus der Unter­drü­ckung antritt, die für Gleich­heit und Men­schen­rechte kämpft, in einer spä­te­ren Phase, wenn sie dann ver­sucht ein Land voran zu brin­gen, ihre eige­nen hohen Ideale ver­lässt und schließ­lich sogar zu einer Form des Ter­ro­ris­mus degeneriert.

Ein wei­te­res Bei­spiel hier­für ist auch der Sta­li­nis­mus oder — noch schlim­mer — das Pol Pot Regime in Kambodscha.

Eine ganze Reihe von Reprä­sen­tan­ten von Befrei­ungs­be­we­gun­gen wur­den in spä­te­ren Pha­sen der Ent­wick­lung zu Mas­sen­mör­dern – auch bei der Fran­zö­si­schen Revolution.

Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten müs­sen des­halb immer auch staats­kri­tisch sein und den Staat immer wie­der in Frage stel­len. Damit lau­fen sie dann aller­dings auch immer wie­der Gefahr als Staats­feinde behan­delt zu werden.

Ich mache das noch­mals an einem ganz aktu­el­len Bei­spiel deut­lich: Ed Snow­don.

Natür­lich würde Snow­don in jedem Staat der Welt ver­ur­teilt – und zwar hef­tig. Spione wer­den über­all ver­ur­teilt. Wer Staats­ge­heim­nisse ver­rät – und das hat er ja getan – wird erbar­mungs­los verfolgt.

Doch auch bei die­sem Bei­spiel gilt: ein Men­schen­rechts­ak­ti­vist sollte aus mei­ner Sicht immer auf der Seite der Opfer ste­hen. Der Kampf für die Men­schen­rechte ist nie gewon­nen; dies muss immer ein akti­ver Pro­zess sein. Men­schen­rechte müs­sen immer wie­der neu erkämpft werden.

Und da sind die Whist­leb­lo­wer (Infor­man­ten), die Staats­kri­ti­ker und die Zivil­ge­sell­schaft zwei­fel­los genauso wich­tig wie die Abge­ord­ne­ten und die Berufspolitiker.

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