Frau­en­rechte und Mei­nungs­frei­heit in Afgha­nis­tan – Tali­ban unter­drü­cken Frauen und Mäd­chen systematisch

Dr. Alema Alema, Refe­ren­tin bei Pro Asyl, ehem. stell­ver­tret. afgha­ni­sche Minis­te­rin für Men­schen­rechte und Zvil­ge­sell­schaft im Friedensministerium

Ein Bei­trag von Dr. Alema Alema,

Durch die dra­ko­ni­sche Poli­tik der Tali­ban wer­den Mil­lio­nen Afgha­nin­nen und Afgha­nen seit deren erneu­ten Macht­über­nahme im August 2021  ihres Rechts auf ein siche­res, freies und wür­di­ges Leben beraubt. Alle, denen „unis­la­mi­sches Ver­hal­ten“ oder eine „Zusam­men­ar­beit mit dem Wes­ten“ unter­stellt wird, müs­sen der­zeit mit Unter­drü­ckung und Ver­gel­tungs­ak­tio­nen unter Lebens­ge­fahr rech­nen. Das trifft Menschenrechtsaktivist*innen, Medi­en­schaf­fende, Jurist*innen, Sportler*innen, Künstler*innen, ehe­ma­lige Regie­rungs­mit­ar­bei­tende und Sicher­heits­kräfte, Men­schen, die für inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tio­nen gear­bei­tet haben sowie alle Kritiker*innen der Tali­ban. Die Berichte rei­chen von Haus­durch­su­chun­gen, über will­kür­li­che Ver­haf­tun­gen, gewalt­sa­mes Ver­schwin­den­las­sen bis hin zu Hinrichtungen.

Die Poli­tik der Tali­ban ist eine Poli­tik gegen Frauen und Mädchen

Beson­ders Frauen und Mäd­chen wer­den sys­te­ma­tisch unter­drückt und dis­kri­mi­niert. Gleich zu Beginn ihrer erneu­ten Herr­schaft schlos­sen die Tali­ban Mitte Sep­tem­ber 2021 das von der vor­he­ri­gen Regie­rung initi­ierte Frau­en­mi­nis­te­rium und ersetz­ten es durch das »Minis­te­rium für Gebet und Ori­en­tie­rung sowie zur För­de­rung der Tugend und zur Ver­hin­de­rung von Las­tern«. Auch wurde die Staats­an­walt­schaft zur Bekämp­fung von frau­en­be­zo­ge­ner Gewalt geschlos­sen. Damit ver­lo­ren die afgha­ni­schen Frauen und Mäd­chen jed­wede poli­ti­sche Ver­tre­tung ihrer Anlie­gen im Land.

Ihnen wurde ihr Recht auf poli­ti­sche Teil­habe und auf freie Aus­übung eines Beru­fes genom­men. Sie dür­fen nicht rei­sen, kei­nen Sport trei­ben und mitt­ler­weile nicht ein­mal mehr Parks oder öffent­li­che Bäder besu­chen. Viele junge Frauen wer­den in Ehen mit Taliban-Anhängern gezwun­gen und haben keine Mög­lich­kei­ten, sich vor häus­li­cher Gewalt zu schüt­zen. Frauen-Demonstrationen wer­den bru­tal gestürmt und die Teil­neh­me­rin­nen, die für ihre Rechte ein­ste­hen, fest­ge­nom­men. Für „west­li­ches“ oder „unis­la­mi­sches“ Ver­hal­ten dro­hen ihnen Stra­fen wie Aus­peit­schun­gen und Steinigungen.

Dras­tisch ist auch die Ein­schrän­kung des Rechts auf Bil­dung. Bereits unmit­tel­bar nach der Macht­über­nahme durch die Tali­ban wurde den meis­ten Mäd­chen der Schul­be­such nach der sechs­ten Klasse ver­bo­ten. Nur in weni­gen Pro­vin­zen wie Mazar-e-Sharif  gab es hier­von zunächst noch Aus­nah­men: Die Sekun­dar­schule wurde zwar streng nach Jun­gen und Mäd­chen getrennt, blieb aber für letz­tere zugäng­lich. Im März 2022 kün­digte das afgha­ni­sche Bil­dungs­mi­nis­te­rium an, dass ab dem 23. März für Mäd­chen der Besuch der wei­ter­füh­ren­den Schu­len wie­der erlaubt wird. Die Hoff­nung tau­sen­der Mäd­chen wurde aber am sel­ben Tag erstickt, als sie vor den Schu­len auf Taliban-Angehörige tra­fen, die ihre Waf­fen auf die Mäd­chen rich­te­ten und sie nach Hause schick­ten. Ein betrof­fe­nes Mäd­chen berich­tete gegen­über der taz: »Ich habe mich gefühlt wie ein Kind, das eine Sand­burg gebaut hat. Plötz­lich kommt jemand mit schwe­ren Schu­hen, tram­pelt die Burg kaputt und freut sich über die Trauer des Kindes.«

Ähn­lich wie den Schü­le­rin­nen ging es Frauen, die ein Stu­dium absol­vie­ren woll­ten. Zwar durf­ten sie nach der Macht­über­nahme der Tali­ban zunächst – wenn auch strikt getrennt von ihren männ­li­chen Kom­mi­li­to­nen – ihr Stu­dium fort­set­zen. Doch am 20. Dezem­ber 2022 ver­bo­ten die Tali­ban auch ihnen grund­sätz­lich, zur Uni­ver­si­tät zu gehen. Begrün­det wurde die­ser dras­ti­sche Schritt durch den afgha­ni­schen Bil­dungs­mi­nis­ter Scheich Neda Moham­med Nadim mit angeb­li­chen Ver­stö­ßen gegen die Rechts­auf­fas­sung des Islam der Tali­ban. So hät­ten etwa Stu­den­tin­nen die isla­mi­schen Klei­der­vor­schrif­ten nicht beach­tet oder seien aus den Pro­vin­zen ohne männ­li­che Beglei­tung an die Uni­ver­si­tä­ten gekom­men. Außer­dem seien Frauen und Män­ner wei­ter­hin gemein­sam unter­rich­tet wor­den und einige Stu­di­en­fä­cher stün­den „der afgha­ni­schen Ehre und den isla­mi­schen Prin­zi­pien entgegen“.

Eine Gesell­schaft ver­liert ihre Mei­nungs– und Pressefreiheit

Bevor die Tali­ban an die Macht kamen, wurde mit inter­na­tio­na­ler Unter­stüt­zung eine moderne Ver­fas­sung ver­ab­schie­det, die im zwei­ten Kapi­tel alle Aspekte der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rechte über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rechte beinhal­tete wie zum Bei­spiel die Mei­nungs­frei­heit und Gleich­be­rech­ti­gung zwi­schen Frauen und Männern.

Die Verfassung Afghanistans, unterzeichnet im Januar 2004.
Die Ver­fas­sung Afgha­nis­tans, unter­zeich­net im Januar 2004.
Aus­züge aus der Ver­fas­sung der Isla­mi­schen Repu­blik Afgha­nis­tan, 2004.

Eine der größ­ten Errun­gen­schaft der letz­ten 20 Jahre in Afgha­nis­tan war, dass sich eine starke Zivil­ge­sell­schaft eta­blie­ren konnte, die hin­ter die­ser Ver­fas­sung und den damit ein­her­ge­hen­den Frei­heits­rech­ten stand – vor allem in den Großstädten.

Dank des Rechts auf Presse– und Mei­nungs­frei­heit konnte sich auch eine viel­fäl­tige Medi­en­land­schaft eta­blie­ren mit 547 Medien und über 11.000 Journalist*innen im Som­mer 2021. Doch seit  der Macht­über­nahme der Tali­ban ist die Medi­en­land­schaft um mehr als ein Drit­tel geschrumpft. Laut Repor­ter ohne Gren­zen wur­den inner­halb eines Jah­res fast 40 Pro­zent aller Medien ein­ge­stellt und über 76 Pro­zent der Journalist*innen haben ihren Job ver­lo­ren oder gaben ihn aus Angst vor den Tali­ban auf. In vie­len Pro­vin­zen arbei­ten gar keine Jour­na­lis­tin­nen mehr. Auf der Rang­liste der Pres­se­frei­heit für das Jahr 2022 ist Afgha­nis­tan auf den Platz 156 von ins­ge­samt 180 zurück­ge­fal­len (im Jahr 2021 war Afgha­nis­tan noch auf Platz 122).

Die Rolle west­li­cher Staa­ten bei der Macht­über­nahme durch die Taliban

Die Vor­be­rei­tung der Macht­über­nahme durch die Tali­ban war durch die Ver­hand­lun­gen der USA mit den Tali­ban im Rah­men des soge­nann­ten Doha-AbkommensBrin­ging Peace to Afgha­nis­tan“ ange­legt, in dem der voll­stän­dige Abzug der inter­na­tio­na­len Trup­pen bis zum 30. April 2021 und die Auf­nahme von inne­raf­gha­ni­schen Frie­dens­ver­hand­lun­gen fest­ge­legt wur­den. Die For­de­rung, aus Afgha­nis­tan abzu­zie­hen, war bereits von Biden in sei­ner Zeit als Vize­prä­si­dent mehr­fach ange­sto­ßen wor­den. Nun aber wur­den die rea­len Ver­hand­lun­gen unter Prä­si­dent Trump geführt und schließ­lich im Februar 2020 unterzeichnet.

Das Abkom­men wurde fata­ler­weise beschlos­sen, ohne auf die Wah­rung eta­blier­ter Rechte und Frei­hei­ten für das afgha­ni­sche Volk zu insis­tie­ren. Zu den ange­streb­ten Frie­dens­ver­hand­lun­gen, an denen die Tali­ban offen­sicht­lich kein Inter­esse hat­ten, ist es nie gekommen.

Durch das Abkom­men füh­len sich viele in Afgha­nis­tan, die sich in den letz­ten 20 Jah­ren für Demo­kra­tie und Men­schen­rechte ein­ge­setzt haben, ver­ra­ten. Auch den west­li­chen Mäch­ten muss klar gewe­sen sein, dass der flucht­ar­tige Abzug der west­li­chen Trup­pen zum Zusam­men­bruch auf allen Ebe­nen führt: mili­tä­risch, huma­ni­tär und demo­kra­tisch. Auch im UN-Sicherheitsrat wurde der ent­spre­chen­den Reso­lu­tion aller­dings ein­stim­mig zugestimmt.

Es ist ein rechts­freier Raum ent­stan­den, in dem die Tali­ban ohne jeg­li­che Kon­trolle zuneh­mend bru­tal agie­ren. Bin­nen weni­ger Monate ent­wi­ckelte sich Afgha­nis­tan zu einem der frau­en­feind­lichs­ten Län­der der Welt und wurde wie­der Zen­trum von ter­ro­ris­ti­schen Netz­wer­ken. Zehn­tau­sende ver­hun­gern, die Kran­ken­ver­sor­gung bricht zusam­men, das Land ver­sinkt im Chaos.

Am Anfang der Macht­über­nahme durch die Tali­ban demons­trier­ten Afghan*innen mutig für ihre Rechte, gin­gen auf die Straße und for­der­ten ihre Rechte auf Brot, Arbeit und Frei­heit ein. Diese Pro­teste konn­ten nicht wach­sen, denn zahl­rei­che Teilnehmer*innen wur­den fest­ge­nom­men, gefol­tert, gede­mü­tigt und ermor­det. Moham­mad Yusuf Mis­try, der Gene­ral­di­rek­tor der Taliban-Gefängnisse, sagt im Januar 2023, dass „mehr als 12.000 Gefan­gene“ in Taliban-geführten Gefäng­nis­sen fest­ge­hal­ten wer­den, dar­un­ter 800 Frauen und einige Kinder.

Deutsch­lands Ver­ant­wor­tung nach dem Abzug der Bundeswehr

Die Bun­des­re­gie­rung hat im Unter­schied zu vie­len ande­ren Staa­ten ver­spro­chen, sich ihrer Ver­ant­wor­tung zu stel­len. Viele der­je­ni­gen, die in Afgha­nis­tan für Men­schen­rechte und Demo­kra­tie ein­ge­tre­ten sind, haben an die Ver­läss­lich­keit der west­li­chen Staa­ten geglaubt und nach der Macht­über­nahme der Tali­ban auf Deutsch­land und die neue Bun­des­re­gie­rung gehofft.

So hieß es dann auch im Koali­ti­ons­ver­trag von Novem­ber 2021: „Wir wer­den unsere Ver­bün­de­ten nicht zurück­las­sen. Wir wol­len die­je­ni­gen beson­ders schüt­zen, die der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land im Aus­land als Part­ner zur Seite stan­den und sich für Demo­kra­tie und gesell­schaft­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ein­ge­setzt haben. Des­we­gen wer­den wir das Orts­kräf­te­ver­fah­ren so refor­mie­ren, dass gefähr­dete Orts­kräfte und ihre engs­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen durch unbü­ro­kra­ti­sche Ver­fah­ren in Sicher­heit kom­men. Wir wer­den huma­ni­täre Visa für gefähr­dete Per­so­nen ermög­li­chen und dazu digi­tale Ver­ga­be­ver­fah­ren ein­füh­ren. […] Deutsch­land wird sein Enga­ge­ment für die Men­schen in Afgha­nis­tan fort­set­zen. Die Aner­ken­nung der Regie­rung knüp­fen wir an ihre Inklu­si­vi­tät und an die Bewah­rung der Men­schen­rechte. Ins­be­son­dere wer­den wir uns für Frauen– und Mäd­chen­rechte sowie für den Schutz und die Auf­nahme derer ein­set­zen, die durch eine frü­here Zusam­men­ar­beit mit uns gefähr­det sind.“ (S.142, 156)

Zudem kün­digte die Bun­des­re­gie­rung im Dezem­ber 2021 in einem Akti­ons­plan Afgha­nis­tan an, die Aus­rei­se­mög­lich­kei­ten für ehe­ma­lige Orts­kräfte und beson­ders Schutz­be­dürf­tige aus­bauen und beschleu­ni­gen zu wollen.

Ver­spre­chen aus Koali­ti­ons­ver­trag nicht umgesetzt

Aber das, was seit­dem gesche­hen ist, ist lei­der unge­nü­gend. Das am 17. Okto­ber 2022 gestar­tete Bundesaufnahme­programm für beson­ders gefähr­dete Men­schen aus Afgha­nis­tan ist intrans­pa­rent, über­mä­ßig for­ma­li­siert und weist hand­werk­li­che Schwä­chen auf. Mit den ange­kün­dig­ten Auf­nah­me­zu­sa­gen für 1.000 Per­so­nen pro Monat (also nur 200 bis 300 Fami­lien), han­delt es sich zudem nur um ein Mini-Programm, das sich nur an sich in Afgha­nis­tan befin­dende Bedrohte rich­tet. Viele Ver­folgte muss­ten aber, um ihr Leben zu ret­ten, längst in Nach­bar­staa­ten wie Pakis­tan und Iran flie­hen, wo ihnen die Abschie­bung zurück nach Afgha­nis­tan droht. Bis heute konnte auf­grund andau­ern­der Anlauf­schwie­rig­kei­ten keine Per­son über das Pro­gramm nach Deutsch­land einreisen.

Auch andere Wege der Auf­nahme sind extrem schwie­rig zu errei­chen. Bei dem soge­nann­ten Orts­kräf­te­ver­fah­ren blie­ben bis­her zahl­rei­che Betrof­fene wegen der zu eng gesetz­ten Auswahl-Kriterien außen vor. Das Ver­fah­ren muss daher drin­gend refor­miert wer­den, so dass alle Bedroh­ten, die für deut­sche Orga­ni­sa­tio­nen gear­bei­tet haben, Schutz fin­den. Denn die Tali­ban unter­schei­den bei ihren Rache­hand­lun­gen nicht, wie weit eine Tätig­keit für west­li­che Orga­ni­sa­tio­nen zurück­liegt oder ob es sich um ein Sub­un­ter­neh­men gehan­delt hat.

Ebenso muss der Pro­zess der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung aus Afgha­nis­tan, der vor allem wegen den hohen büro­kra­ti­schen Hür­den und den jah­re­lan­gen War­te­zei­ten bei den deut­schen Bot­schaf­ten in Pakis­tan und im Iran fast nicht statt­fin­det, ver­ein­facht und beschleu­nigt wer­den. Der Begriff der Fami­lien (der­zeit nur Kern­fa­mi­lie mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern) sollte auf alle tat­säch­lich bedroh­ten Fami­li­en­mit­glie­der, die unter einem Dach leben oder gewohnt haben, aus­ge­wei­tet wer­den. Auch auf­ge­nom­mene ehe­ma­lige Orts­kräfte soll­ten einen Anspruch auf Fami­li­en­nach­zug erhal­ten, denn auch deren Fami­lien sind in Afgha­nis­tan von Rache­ak­tio­nen durch die Tali­ban bedroht. Nicht zuletzt ist es not­wen­dig, dass afgha­ni­sche Frauen in Deutsch­land im Asyl­ver­fah­ren wegen geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung als Flücht­linge im Sinne der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­tion aner­kannt wer­den. Das for­derte jüngst auch die Euro­päi­sche Asyla­gen­tur (EUAA): Frauen und Mäd­chen sind ange­sichts der Poli­tik der Tali­ban und der Umset­zung der Scha­ria gene­rell von Ver­fol­gung bedroht und müs­sen einen  Anspruch auf den Flücht­lings­sta­tus haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

“Platz 156 von 180″ sagt Repor­ter ohne Gren­zen 2022 zur Lage in Afghanistan.